Ihr Sofort-Gutachter Dipl.-Ing. Karl Semrau · Gummersbach 0172 5351544

Mobiler KFZ-Gutachter · Ich komme zu Ihnen

Unfall?
Erst anrufen,
dann unterschreiben.

Ich komme zu Ihnen – ohne Anfahrtskosten. Nach Hause, in die Werkstatt oder zum Abstellort. Gummersbach und ca. 25 km Umkreis, meist am selben oder nächsten Tag.

Dipl.-Ing. Karl Semrau, KFZ-Sachverständigenbüro in Gummersbach – über 15 Jahre Erfahrung. Nicht von der Versicherung geschickt, nicht von der Werkstatt vermittelt.

Die telefonische Vorabprüfung ist kostenlos. Und wenn sich ein Gutachten in Ihrem Fall nicht lohnt, sage ich Ihnen das offen – noch am Telefon.

Mobil – keine Anfahrtskosten Dipl.-Ing. Über 15 Jahre Erfahrung Persönlich erreichbar, kein Callcenter

Wer zahlt das Gutachten?

Die ehrlichste Antwort ist: je nach Fall. Deshalb steht sie hier – bevor Sie anrufen.

Gegenseite zahlt

Unverschuldeter Unfall

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt in der Regel die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Ausnahmen: Bagatellschäden, Mitschuld und Fälle, in denen die Haftung strittig ist.

Lohnt meist nicht

Bagatellschaden

ab ca. 750 € Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten

Eine feste Grenze gibt es nicht – Gerichte setzen sie unterschiedlich an, etwa zwischen 750 und 1.000 €. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag. Das ist eine Orientierung, keine Zusage für Ihren Fall.

Ggf. eigene Kosten

Kasko oder Mitschuld

Bei Kaskoschäden übernimmt die Versicherung einen selbst beauftragten Gutachter in der Regel nicht; bei Mitschuld wird nur anteilig erstattet. Beides sage ich Ihnen vorher – Details in den häufigen Fragen.

Welcher Fall sind Sie? Genau das klären wir am Telefon – die Vorabprüfung ist kostenlos. Wenn ein Gutachten für Sie keinen Sinn ergibt, sage ich Ihnen genau das.

Kostenlose Vorabprüfung: 0172 5351544
Eine Hand fotografiert mit dem Smartphone einen Schaden an einer Autotür
Jeder Schaden wird vollständig dokumentiert.

So läuft es ab

  1. Anrufen

    Kurz schildern, was passiert ist. Am Telefon klären wir kostenlos, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.

  2. Ich komme zu Ihnen

    Meist am selben oder nächsten Tag – bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Abstellort. Anfahrtskosten berechne ich nicht. Vor Ort dokumentiere ich den Schaden vollständig.

  3. Gutachten geht raus

    Schadengutachten nach BVSK, erstellt in Ihrem Auftrag. Auf Wunsch sende ich es direkt an die Versicherung und an einen Anwalt Ihrer Wahl.

Schritt 1 beginnt jetzt: anrufen
Silberner PKW mit beschädigtem Scheinwerfer am Straßenrand einer Wohnstraße

Warum ein eigener Gutachter?

Nach einem Unfall meldet sich oft die gegnerische Versicherung und bietet an, einen Gutachter zu schicken. Dieser Gutachter wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt – sie ist sein Auftraggeber, nicht Sie. Das ist legitim, aber es ist eine andere Perspektive als Ihre.

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter selbst wählen.

Ich arbeite ausschließlich in Ihrem Auftrag: Ich dokumentiere den Schaden vollständig, bewerte nach den branchenüblichen Maßstäben (BVSK) – und erkläre Ihnen dabei jeden Schritt: was ich prüfe, was im Gutachten steht und warum.

Gerade gekracht?

Rufen Sie an, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Die telefonische Vorabprüfung kostet Sie nichts.

0172 5351544

Wer kommt da eigentlich?

Dipl.-Ing. Karl Semrau, KFZ-Sachverständiger aus Gummersbach
Dipl.-Ing. Karl Semrau

Wenn Sie anrufen, sprechen Sie direkt mit mir – nicht mit einem Callcenter und nicht mit einer Vermittlungsplattform. Ich besichtige Ihr Fahrzeug selbst, erstelle das Gutachten selbst und bin auch für Rückfragen selbst erreichbar.

Name
Dipl.-Ing. Karl Semrau
Tätigkeit
KFZ-Sachverständigenbüro
Erfahrung
Über 15 Jahre
Schwerpunkt
Schadengutachten nach Verkehrsunfällen
Einsatzgebiet
Mobil in Gummersbach und Umgebung (ca. 25 km), ohne Anfahrtskosten
Erreichbarkeit
Persönlich – bin ich in einer Besichtigung, rufe ich zurück

Häufige Fragen

Darf ich den Gutachter frei wählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Die Kosten trägt in diesem Fall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB) – nicht jedoch bei Bagatellschäden, und bei Mitschuld nur anteilig.

Was kostet das Gutachten?

Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und orientiert sich an der BVSK-Honorarbefragung. Bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung – nicht bei Bagatellschäden, bei Mitschuld nur anteilig. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab am Telefon – diese Vorabprüfung ist kostenlos.

Was ist, wenn ich eine Mitschuld habe?

Dann werden die Gutachterkosten in der Regel nur anteilig erstattet, entsprechend der Haftungsquote. Den Rest tragen Sie selbst. Ob sich das Gutachten trotzdem lohnt, hängt vom Einzelfall ab – genau das besprechen wir offen am Telefon, bevor Kosten entstehen.

Was kostet es bei einem Kaskoschaden?

Ehrliche Antwort: Bei einem Kaskoschaden (z. B. selbst verschuldet, Hagel, Wildunfall) übernimmt Ihre Versicherung die Kosten eines selbst beauftragten Gutachters in der Regel nicht – sie schickt ihren eigenen. Wenn Sie trotzdem eine eigene Einschätzung möchten, tragen Sie die Kosten meist selbst. Das sage ich Ihnen vorher, nicht hinterher.

Muss ich nach Gummersbach kommen?

Nein. Ich bin mobil und komme zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder dorthin, wo das Fahrzeug steht. Im ganzen Einsatzgebiet (Gummersbach und ca. 25 km Umkreis, z. B. Wiehl, Bergneustadt, Engelskirchen, Lindlar) berechne ich keine Anfahrtskosten.

Wie schnell geht das?

Die Besichtigung findet meist am selben oder am nächsten Tag statt. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel wenige Werktage danach – auf Wunsch sende ich es direkt an die Versicherung und an einen Anwalt Ihrer Wahl.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zur üblichen Rechtslage und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, entscheidet sich nach den Umständen Ihres Falls.

Am schnellsten: anrufen

Schildern Sie kurz den Unfall – den Rest klären wir im Gespräch.

0172 5351544
  • Sie möchten nicht telefonieren? Schreiben Sie an karl.semrau@outlook.de – kurze Schilderung plus Rückrufnummer genügt.
  • Büro: Brückenstraße 20, 51643 Gummersbach. Sie müssen nicht herkommen – ich komme zu Ihnen, ohne Anfahrtskosten.
0172 5351544 anrufenIch komme zu Ihnen · keine Anfahrtskosten