Gegenseite zahlt
Unverschuldeter Unfall
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt in der Regel die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Ausnahmen: Bagatellschäden, Mitschuld und Fälle, in denen die Haftung strittig ist.
Mobiler KFZ-Gutachter · Ich komme zu Ihnen
Dipl.-Ing. Karl Semrau, KFZ-Sachverständigenbüro in Gummersbach – über 15 Jahre Erfahrung. Nicht von der Versicherung geschickt, nicht von der Werkstatt vermittelt.
Die telefonische Vorabprüfung ist kostenlos. Und wenn sich ein Gutachten in Ihrem Fall nicht lohnt, sage ich Ihnen das offen – noch am Telefon.
Die ehrlichste Antwort ist: je nach Fall. Deshalb steht sie hier – bevor Sie anrufen.
Gegenseite zahlt
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt in der Regel die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Ausnahmen: Bagatellschäden, Mitschuld und Fälle, in denen die Haftung strittig ist.
Lohnt meist nicht
ab ca. 750 € Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten
Eine feste Grenze gibt es nicht – Gerichte setzen sie unterschiedlich an, etwa zwischen 750 und 1.000 €. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag. Das ist eine Orientierung, keine Zusage für Ihren Fall.
Ggf. eigene Kosten
Bei Kaskoschäden übernimmt die Versicherung einen selbst beauftragten Gutachter in der Regel nicht; bei Mitschuld wird nur anteilig erstattet. Beides sage ich Ihnen vorher – Details in den häufigen Fragen.
Welcher Fall sind Sie? Genau das klären wir am Telefon – die Vorabprüfung ist kostenlos. Wenn ein Gutachten für Sie keinen Sinn ergibt, sage ich Ihnen genau das.
Kostenlose Vorabprüfung: 0172 5351544
Kurz schildern, was passiert ist. Am Telefon klären wir kostenlos, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.
Meist am selben oder nächsten Tag – bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Abstellort. Anfahrtskosten berechne ich nicht. Vor Ort dokumentiere ich den Schaden vollständig.
Schadengutachten nach BVSK, erstellt in Ihrem Auftrag. Auf Wunsch sende ich es direkt an die Versicherung und an einen Anwalt Ihrer Wahl.
Nach einem Unfall meldet sich oft die gegnerische Versicherung und bietet an, einen Gutachter zu schicken. Dieser Gutachter wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt – sie ist sein Auftraggeber, nicht Sie. Das ist legitim, aber es ist eine andere Perspektive als Ihre.
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter selbst wählen.
Ich arbeite ausschließlich in Ihrem Auftrag: Ich dokumentiere den Schaden vollständig, bewerte nach den branchenüblichen Maßstäben (BVSK) – und erkläre Ihnen dabei jeden Schritt: was ich prüfe, was im Gutachten steht und warum.
Rufen Sie an, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Die telefonische Vorabprüfung kostet Sie nichts.
0172 5351544
Wenn Sie anrufen, sprechen Sie direkt mit mir – nicht mit einem Callcenter und nicht mit einer Vermittlungsplattform. Ich besichtige Ihr Fahrzeug selbst, erstelle das Gutachten selbst und bin auch für Rückfragen selbst erreichbar.
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Die Kosten trägt in diesem Fall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB) – nicht jedoch bei Bagatellschäden, und bei Mitschuld nur anteilig.
Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und orientiert sich an der BVSK-Honorarbefragung. Bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung – nicht bei Bagatellschäden, bei Mitschuld nur anteilig. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab am Telefon – diese Vorabprüfung ist kostenlos.
Dann werden die Gutachterkosten in der Regel nur anteilig erstattet, entsprechend der Haftungsquote. Den Rest tragen Sie selbst. Ob sich das Gutachten trotzdem lohnt, hängt vom Einzelfall ab – genau das besprechen wir offen am Telefon, bevor Kosten entstehen.
Ehrliche Antwort: Bei einem Kaskoschaden (z. B. selbst verschuldet, Hagel, Wildunfall) übernimmt Ihre Versicherung die Kosten eines selbst beauftragten Gutachters in der Regel nicht – sie schickt ihren eigenen. Wenn Sie trotzdem eine eigene Einschätzung möchten, tragen Sie die Kosten meist selbst. Das sage ich Ihnen vorher, nicht hinterher.
Nein. Ich bin mobil und komme zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder dorthin, wo das Fahrzeug steht. Im ganzen Einsatzgebiet (Gummersbach und ca. 25 km Umkreis, z. B. Wiehl, Bergneustadt, Engelskirchen, Lindlar) berechne ich keine Anfahrtskosten.
Die Besichtigung findet meist am selben oder am nächsten Tag statt. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel wenige Werktage danach – auf Wunsch sende ich es direkt an die Versicherung und an einen Anwalt Ihrer Wahl.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zur üblichen Rechtslage und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, entscheidet sich nach den Umständen Ihres Falls.
Schildern Sie kurz den Unfall – den Rest klären wir im Gespräch.
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